Erbrecht und Vorsorge zu Lebzeiten
Gesetzliche Erbfolge und Testament
Die sogenannte gesetzliche Erbfolge entspricht selten den Erwartungen, die man an die eigene Vermögensnachfolge hat. Dadurch können im Einzelfall nicht gewollte Vermögensübertragungen an unbeliebte oder unbekannte Verwandte, langwierige Streitereien in Erbengemeinschaften und fatale finanzielle Probleme für Ehe- oder Lebenspartner entstehen. Die meisten Menschen sollten daher mit einem eigenen Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen und selbst bestimmen, wer erben soll.
Die individuelle Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten sind dabei vielfältig und für den rechtlichen Laien oft nur schwer überschaubar. Wir unterstützen dabei, letztwillige Verfügungen vorausschauend abzuwägen und bedarfsgerecht umzusetzen, z.B. im Hinblick auf bestehende Pflichtteilsrechte und steuerliche Konsequenzen. Hierbei gestalten wir Ihre Belange sowohl im privaten Bereich als natürlich auch im Unternehmensbereich, wo es gilt, einen Zerfall des Unternehmens infolge eines Todesfalles durch zweckmäßige Regelungen sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in letztwilligen Verfügungen des Unternehmers bzw. Gesellschafters zu vermeiden.
Nachlassverwaltung und Abwicklung
Nach einem Todesfall in der Familie müssen etliche Formalitäten geregelt werden.
Eine Vielzahl von Verwaltungsangelegenheiten müssen abgearbeitet werden und auch der Nachlass
muss gesichtet und verwaltet werden. Im Regelfall muss neben der Organisation der Beerdigung und den
Bank- und Behördengängen auch die Wohnung aufgelöst werden.
Des Weiteren müssen die oftmals komplizierten Erbschaftsangelegenheiten geklärt werden und viele
Formalitäten formgerecht geregelt werden.
Vorsorgevollmachten
Daneben unterstützen wir unsere Mandanten auch dabei, ihre eigenen Belange bereits für den Fall des
Verlustes ihrer Eigenverantwortlichkeit zu Lebzeiten selbstbestimmt und verbindlich zu gestalten.
Das ist nicht nur eine Frage des Alters - jeder kann betroffen sein, etwa durch Krankheit oder Unfall .
. Hierfür unterstützen wir Sie bei der
Erstellung individualisierter Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vollmachten.